Corona-Praxis-Informationen Stand 26.11.2021

Regelung zum Infektionsschutz

Patienten und Begleitpersonen benötigen keine Tests

• Patienten einer Zahnarztpraxis dürfen immer kommen, egal ob geimpft, ungeimpft oder genesen. Diese benötigen von Gesetzes wegen auch keinen Test. Anmerkung: Wir bitten ungeimpfte, nach Möglichkeit dennoch freiwillig einen Test vorzulegen.
• Das gleiche gilt für Begleitpersonen. Wir bitten nur in begründeten Fällen Patienten zu begleiten.
 

Häufige Fragen zum Praxisbesuch (FAQ):

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Welche Behandlungen können momentan durchgeführt werden?

Grundsätzlich können alle Behandlungen nach Abwägung der Dringlichkeit durchgeführt werden. Rufen Sie uns an und wir klären alles Notwendige ab.

Werden in der Praxis auch an Covid-19 erkrankte Patienten behandelt?

Nein! Für die Behandlung nachgewiesen erkrankter oder in Quarantäne stehender Menschen gibt es spezielle Behandlungszentren.
In unserer Praxis werden nur symptomfreie, augenscheinlich gesunde Patienten behandelt. Zur Wahrscheinlichkeit, einem Erkrankten zu begegnen sehen Sie bitte den blauen Kasten weiter oben. Das Risiko ist unserer Meinung nach kalkulierbar.

Was ändert sich für mich beim Zahnarzt?

Nur an die coronabedingten Rahmenbedingungen wie erweiterte Gesundheitsfragen, Händedesinfektion, Tragen des Mund-Nasenschutzes im Wartezimmer etc. müssen Sie sich gewöhnen. Dass Sie gut und sicher durch den Behandlungsablauf kommen, darum kümmern wir uns. Also keine Sorge ;-)

Wie hoch ist das Infektionsrisiko beim Zahnarzt für mich als Patient?

Wir Zahnärzte haben Übung im Infektionsmanagement. So haben wir alle nur denkbaren Maßnahmen ergriffen (s.oben), um Sie und uns zu schützen. Für Sie ist das Risiko - unserer Einschätzung nach - geringer, als wenn Sie einkaufen gehen.
Die Bayerische Landeszahnärztekammer "BLZK" und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns "KZVB" stellen fest: "Trotz der Corona-Pandemie besteht bei Ihrer zahnärztlichen Behanlung kein erhöhtes Risiko."

Können wir als Familie zusammen kommen / ins Behandlungszimmer?

Ja und Nein: Wenn sowieso alle Anwesenden einen Behandlungs- oder Kontrolltermin haben, dann ja. Familienmitglieder, die keinen Termin haben, bitten wir, nicht ins Zimmer mitzukommen.

Können Begleitpersonen mit ins Behandlungszimmer?

Dies ist in der momentanen Situation nur in absoluten Ausnahmefällen (Kinder, Menschen mit benötigter Begleitperson etc.) möglich. Familien, bei denen alle einen Termin wahrnehmen, können zusammen kommen (s. oben).

Brauche ich einen Munschutz, wenn ich zu Ihnen komme?

Ja! Auch in Zahnarztpraxen besteht Maskenpflicht (FFP2). Der Mund-/Nasenschutz muss diese medizinischen Anforderungen erfüllen. Ein genähter Stoffschutz oder eine einfache Fliesmaske (sog. OP-Maske) sind beispielsweise nicht ausreichend.

Terminvereinbarungen bitte bis auf Weiteres nur telefonisch

Um direkte Kontakte und ein Infektionsrisiko so weit wie möglich zu vermeiden, bitten wir Sie, Termine und andere organisatorische Dinge nach Möglichkeit telefonisch zu vereinbaren bzw. zu erledigen.


Notdienstinfo:

Covid-19-erkrankte oder in Quarantäne stehende Patienten mit Zahnbeschwerden melden sich bitte für eine Notbehandung in speziell eingerichteten Behandlungszentren an:
• MVZ Zahnärztl. Tagesklinik Dr. Eichenseer, Theaterstr. 23, 97070 Würzburg
• Praxis Prof. T. Reuther, Robert-Koch-Str. 10, 97422 Schweinfurt
• MKG-Zahnklinik Würzburg, Pleicherwall 2, 97070 Würzburg

Angaben können sich ändern, daher ohne Gewähr.

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